Scroll Top

Neue Fördermaßnahmen für 2024 im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes

stefan-jokiel-sanitaer-heizung-klima-boenen-heizungsfoerderung-header

Deutscher Bundestag verabschiedet wichtige Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen.

Am 8. September hat der Deutsche Bundestag die zweite Änderung des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Ein wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist das Bestreben, die Emissionen von Treibhausgasen im Bereich der Gebäudewärmeversorgung zu senken. Dies soll insbesondere durch eine verstärkte Integration erneuerbarer Energiequellen erreicht werden.

Um Immobilieneigentümer bei den erforderlichen Investitionen zu unterstützen, plant die Bundesregierung finanzielle Förderungen. Das Hauptziel dieser Förderungen ist es, den Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizsystemen zu erleichtern und zu beschleunigen.

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung:

Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förder­richtlinie „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neue Förderung wird stufen­weise im Jahr 2024 starten. Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen  Haupt- oder alleiniger Wohnsitz, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zins­günstiger Ergänzungs­kredit für energetische Einzel­maßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Informationen zur Antragstellung

  • Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschuss­antrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren.
  • Den Zuschuss beantragen Sie im Kunden­portal „Meine KfW“. Bei Antrag­stellung muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag ab­geschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antrag­stellung hoch­geladen werden.
  • Den Ergänzungs­kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner. Kommunen beantragen den Ergänzungs­kredit abweichend davon unmittel­bar bei der KfW.
  • Über die genauen Förder­konditionen, den Ablauf der Bean­tragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antrag­stellung möglich ist, werden wir Sie auf dieser Seite zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienz­haus bleiben erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Entdecken Sie das Förderpotenzial für den Heizungsaustausch in Ihrem Eigenheim

Steigen Sie jetzt auf eine umweltfreundliche Heizung mit mindestens 65 % Anteil erneuerbarer Energien um und sichern Sie sich dabei 30 % Basisförderung.

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen können kombiniert werden – bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 %.

Erhalten Sie einen Klimaschutzbonus von 20 %, indem Sie Ihre noch funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, oder Ihre über 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung, durch eine umweltfreundliche Heizung austauschen. Beachten Sie, dass sich dieser Bonus ab dem 1. Januar 2029 schrittweise verringern wird.

Wenn Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt, haben Sie die Möglichkeit, einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 % für den Austausch Ihrer Heizungsanlage zu beantragen.

Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet, können Sie zusätzlich einen Effizienz-Bonus von 5 % in Anspruch nehmen.

Ein Zuschlag wird für die Installation von Biomasseanlagen gewährt, vorausgesetzt, sie erfüllen nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³.

Die Höhe Ihrer Fördersumme richtet sich nach den förderfähigen Kosten. Bei einem Heizungsaustausch in einem Einfamilienhaus liegen diese bei maximal 30.000 Euro. Dadurch ist es möglich, bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung zu erhalten. Beachten Sie, dass die Förderung nur gewährt werden kann, solange die bereitgestellten Mittel noch verfügbar sind.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema “Heizungsförderung” haben, dann kontaktieren Sie uns gern. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie Ihre maximale Förderung in Anspruch nehmen können!