Deutscher Bundestag verabschiedet wichtige Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen.
Am 8. September hat der Deutsche Bundestag die zweite Änderung des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Ein wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist das Bestreben, die Emissionen von Treibhausgasen im Bereich der Gebäudewärmeversorgung zu senken. Dies soll insbesondere durch eine verstärkte Integration erneuerbarer Energiequellen erreicht werden.
Um Immobilieneigentümer bei den erforderlichen Investitionen zu unterstützen, plant die Bundesregierung finanzielle Förderungen. Das Hauptziel dieser Förderungen ist es, den Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizsystemen zu erleichtern und zu beschleunigen.
Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung:
Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen Haupt- oder alleiniger Wohnsitz, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Informationen zur Antragstellung
- Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren.
- Den Zuschuss beantragen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung hochgeladen werden.
- Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Kommunen beantragen den Ergänzungskredit abweichend davon unmittelbar bei der KfW.
- Über die genauen Förderkonditionen, den Ablauf der Beantragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antragstellung möglich ist, werden wir Sie auf dieser Seite zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.
Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Entdecken Sie das Förderpotenzial für den Heizungsaustausch in Ihrem Eigenheim
Steigen Sie jetzt auf eine umweltfreundliche Heizung mit mindestens 65 % Anteil erneuerbarer Energien um und sichern Sie sich dabei 30 % Basisförderung.
Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen können kombiniert werden – bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 %.
Erhalten Sie einen Klimaschutzbonus von 20 %, indem Sie Ihre noch funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, oder Ihre über 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung, durch eine umweltfreundliche Heizung austauschen. Beachten Sie, dass sich dieser Bonus ab dem 1. Januar 2029 schrittweise verringern wird.
Wenn Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt, haben Sie die Möglichkeit, einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 % für den Austausch Ihrer Heizungsanlage zu beantragen.
Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet, können Sie zusätzlich einen Effizienz-Bonus von 5 % in Anspruch nehmen.
Ein Zuschlag wird für die Installation von Biomasseanlagen gewährt, vorausgesetzt, sie erfüllen nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³.
Die Höhe Ihrer Fördersumme richtet sich nach den förderfähigen Kosten. Bei einem Heizungsaustausch in einem Einfamilienhaus liegen diese bei maximal 30.000 Euro. Dadurch ist es möglich, bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung zu erhalten. Beachten Sie, dass die Förderung nur gewährt werden kann, solange die bereitgestellten Mittel noch verfügbar sind.