Neues Heizungsgesetz und neue Förderung
Rund um das neue Heizungsgesetz und die vorübergehende Umstellung der KfW-Förderung gibt es aktuell viele Fragen. Die wichtigste Nachricht vorweg: Die Heizungsförderung wird fortgesetzt.
Ab dem 21. Juli 2026 können wieder neue Förderanträge nach den geänderten Bedingungen vorbereitet und gestellt werden. Wir erklären, was während der Umstellung gilt und was Hauseigentümer jetzt beachten sollten.
Warum sind aktuell keine neuen Förderanträge möglich?
Die KfW stellt ihre Förderprogramme auf die neuen Bedingungen um. Deshalb können während der Umstellungsphase keine neuen „Bestätigungen zum Antrag“, kurz BzA, erstellt werden. Diese Bestätigung wird durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten erstellt und ist eine Voraussetzung für den eigentlichen Förderantrag.
Was gilt für bereits vorbereitete Anträge?
Wer bereits eine gültige BzA-ID besitzt, kann den Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr nach den bisherigen Förderbedingungen einreichen. Eine bereits vorhandene BzA, die bis dahin nicht verwendet wird, verliert ihre Gültigkeit nicht. Sie kann ab dem 21. Juli für einen Antrag nach den neuen Förderbedingungen genutzt werden. Bereits zugesagte Förderungen und gültige Sofortbestätigungen bleiben ebenfalls bestehen und sind von den Änderungen nicht betroffen.
Was ändert sich bei der Heizungsförderung?
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent
Die Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Förderfähige Kosten sinken auf 28.000 Euro
Für die erste Wohneinheit werden künftig maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Bisher waren es 30.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um weitere 750 Euro.
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch bestimmter alter Heizungen wird weiterhin gewährt. Er beträgt ab dem 21. Juli zunächst 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Bonus halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte.
- 40 Prozent bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
- 30 Prozent bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 Prozent bei einem Einkommen bis 50.000 Euro
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Für Familien gelten damit praktisch Grenzen von 40.000, 50.000 und 60.000 Euro.
Bis zu 80 Prozent Förderung möglich
Grundförderung und Boni sind grundsätzlich auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro steigt die Obergrenze jedoch auf bis zu 80 Prozent. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro entspricht das einer maximalen Förderung von 22.400 Euro.
Effizienzbonus entfällt
Der bisherige Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen entfällt. Auch der Emissionsminderungszuschlag wird nicht mehr gewährt. Die tatsächliche Förderung kann deshalb trotz weiterhin hoher Fördersätze niedriger ausfallen als nach den bisherigen Bedingungen.
Was ist ab 2027 bei Wärmepumpen geplant?
Für das erste Quartal 2027 ist ein sogenannter Wertschöpfungsbonus vorgesehen.
Nach dem bisherigen Stand soll die Grundförderung für Wärmepumpen dann grundsätzlich auf 15 Prozent sinken. Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Europäischen Union oder in assoziierten Märkten haben, sollen zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent erhalten. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen und soll später bekannt gegeben werden.
Was ändert sich durch das neue Heizungsgesetz?
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz inzwischen verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen treten nach der offiziellen Verkündung in Kraft.
Die bisherige pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien entfällt. Eigentümer können grundsätzlich wieder selbst entscheiden, welches Heizsystem sie einbauen. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse- und Hybridheizungen bleiben damit auch Gas- und Ölheizungen möglich.
Allerdings müssen die eingesetzten Brennstoffe künftig schrittweise klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll bei Gas und Öl ein verbindlicher Bioanteil gelten. Ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Das bedeutet: Die gesetzliche Möglichkeit zum Einbau einer Gas- oder Ölheizung ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer langfristig wirtschaftlichen Lösung. Künftige Brennstoffpreise, CO₂-Kosten und die Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Was sollten Hauseigentümer jetzt tun?
Wer einen Heizungstausch plant, kann die technische Vorbereitung bereits jetzt angehen. Dazu gehören insbesondere:
- Prüfung des Gebäudes und der vorhandenen Heizungsanlage
- Heizlastberechnung
- Auswahl einer geeigneten Heiztechnik
- Erstellung eines konkreten Angebots
- Vorbereitung der Förderunterlagen
Ab dem 21. Juli kann das Fachunternehmen wieder eine neue Bestätigung zum Antrag erstellen.
Wichtig ist weiterhin die richtige Reihenfolge: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Ein erforderlicher Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine förderkonforme aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
Unser Fazit
Die Heizungsförderung wird nicht abgeschafft, sondern neu geordnet. Ab dem 21. Juli 2026 können wieder neue Anträge gestellt werden.
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Gleichzeitig sinken jedoch der Förderhöchstbetrag und der Klimageschwindigkeitsbonus. Der Effizienzbonus entfällt. Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien mit minderjährigen Kindern können hingegen stärker profitieren und unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von bis zu 80 Prozent erhalten.
Wer einen Heizungstausch plant, sollte deshalb nicht nur auf einen einzelnen Prozentsatz schauen. Entscheidend ist, welche Förderung im konkreten Fall tatsächlich möglich ist und welches Heizsystem technisch und wirtschaftlich langfristig zum Gebäude passt.
Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihrer neuen Heizungsanlage, der Auswahl einer geeigneten Lösung und der Vorbereitung der notwendigen Förderunterlagen.

