Über 34.000 Zuschussanträge in nur 100 Tagen zeigen das große Interesse an nachhaltiger Heiztechnologie
Seit dem Start des neuen Förderprogramms für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine ermutigende Zwischenbilanz gezogen. Innerhalb der ersten hundert Tage seit Programmstart bis Ende Mai hat die KfW bereits 34.000 Anträge auf Förderung genehmigt, was die hohe Nachfrage und das große Interesse an umweltfreundlichen Heizlösungen widerspiegelt.
Ein reibungsloser Antragsprozess
Die KfW hebt besonders die positive Resonanz auf das schnelle und unkomplizierte Online-Antragsverfahren hervor. Katharina Herrmann, Vorständin für das Fördergeschäft der KfW, erklärt: „Mit vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten erfolgt die Zusage der Fördermittel digital innerhalb weniger Minuten. Dies gibt unseren Kunden sofortige Sicherheit über die finanzielle Unterstützung ihres Vorhabens.“
Staffelung und Zeitplan der Förderung:
Die Förderung wird gemäß einem detaillierten Fahrplan, der in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entwickelt wurde, schrittweise umgesetzt:
- Ab dem 27. Februar war es selbstnutzenden Eigentümern von Einfamilienhäusern möglich, Förderanträge zu stellen.
- Am 28. Mai wurden Anträge von privaten Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum freigegeben.
- Die letzte Gruppe, die Ende August antragsberechtigt wird, umfasst Unternehmen, Kommunen sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und WEG bei Maßnahmen am Sondereigentum.
Fördermöglichkeiten und Boni
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, wobei durch verschiedene Boni der Zuschuss auf bis zu 70 % steigen kann. Nach der Zusage haben die Antragsteller 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen, mit der Möglichkeit, die Investition durch zinsgünstige Kredite zusätzlich zu unterstützen, die über die Hausbanken beantragt werden können.
Wichtige Fristen und nächste Schritte
Bis zum 31. August können alle förderfähigen Vorhaben begonnen werden, wobei die Antragsstellung noch bis zum 30. November nachgeholt werden kann. Ab dem 1. September muss der Antrag jedoch vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Die Heizungsförderung der KfW stellt eine wichtige Unterstützung für Haushalte und Unternehmen dar, die auf nachhaltige Heiztechnologien umsteigen möchten. Mit einer schnellen Antragsbearbeitung und attraktiven Förderkonditionen trägt das Programm maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor bei.