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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Was Sie wissen müssen

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Ein Überblick über den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen und Fördermöglichkeiten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) spielen eine zentrale Rolle in den Bemühungen der Bundesregierung, die Klimaziele zu erreichen. Diese Gesetze schaffen die Rahmenbedingungen, unter denen Hausbesitzer und Gewerbe ihre Immobilien effizienter gestalten können, um sowohl Energiekosten zu sparen als auch den ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

Neue Fördergrenzen und Zuschüsse

Die jüngsten Anpassungen in der Gesetzgebung haben die maximalen förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro festgelegt, wobei der maximale Zuschuss bei 70% liegt. Diese Förderungen sind entscheidend, um die finanzielle Last der Implementierung effizienter Energie- und Heizsysteme zu mindern.

Kommunale Wärmeplanung und Klimaneutralität

Ein wichtiger Aspekt des GEG ist die kommunale Wärmeplanung, die jede Gemeinde dazu anhält, einen klaren Plan zur Erreichung der Klimaneutralität in der Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu entwickeln. Dies beinhaltet die vollständige Dekarbonisierung der Heizwärme- und Warmwasserbereitung. 

Bilder © by Viessmann Climate Solutions SE

Die 65%-EE-Pflicht

Ein weiterer wichtiger Punkt im Rahmen dieser Gesetzgebung ist die 65%-EE-Pflicht, die vorschreibt, dass 65% der Energie, die für die Wärmeversorgung von Gebäuden genutzt wird, aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Gebäudebesitzer haben dabei die Freiheit, die Technologien oder Kombinationen aus Heiztechniken zu wählen, die diese Anforderungen erfüllen.

Übergangsregelungen für bestehende Heizsysteme

Für alle Heizungsanlagen, insbesondere Öl- und Gasheizungen, die vor dem 19. April 2023 bestellt oder deren Leistungsverträge abgeschlossen wurden und die bis zum 18. Oktober 2024 installiert werden, gelten keine weiteren Auflagen. Diese Regelung bietet eine gewisse Flexibilität und Planungssicherheit für aktuelle Projekte und Sanierungen.

FAZIT:

Die Neuregelungen unter GEG und BEG stellen signifikante Anreize und Unterstützungen bereit, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen. Die 65%-EE-Pflicht fördert die Integration erneuerbarer Energiequellen in die Heizsysteme deutscher Gebäude. Kommunen spielen eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der Wärmewende durch individuell angepasste Wärmepläne. Übergangsregelungen bieten Sicherheit für Investitionen in herkömmliche Heizsysteme, die vor den Stichtagen getätigt wurden.

Für weitere Informationen oder Beratung zu den Möglichkeiten der GEG- und BEG-Förderungen, steht Ihnen die Fa. Jokiel SHK jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Möglichkeiten zu erkunden und von den Förderungen zu profitieren!

Weitere Informationen finden SIE IN DER VIESSMANN INFOBROSCHÜRE: