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BAFA-Zuschuss jetzt auch für austauschpflichtige Heizungen

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Jetzt BAFA-Zuschuss sichern - wir helfen Ihnen gern!

Wie alt ist eigentlich Ihre Heizungsanlage?

Sie können sich schon gar nicht mehr an den Einbau erinnern? Dann könnten die vorgegeben 30 Jahre, nach denen laut Gebäudeenergiegesetz ein Austausch Pflicht ist, vielleicht schon rum sein, oder?

Aber was bis vor kurzem noch ärgerlich für jeden Hauseigentümer war, ist jetzt kein Problem mehr! Denn das BAFA – das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – hat seine Förderbedingungen für den Wechsel alter Heizkessel erweitert. Seit Anfang diesen Jahres können Sie auch für den Austausch von Modellen “Ü30” zwischen 20 und 50 Prozent Förderung beantragen.

Dabei gilt: Je klimafreundlicher und CO2-ärmer, desto höher der Zuschuss!

  • 20% Förderung bei Gasheizungen, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind
  • 30% Förderung bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermieanlagen
  • 35% Förderung bei Wärmepumpen, Biomassenanlage oder Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen

Außerdem gibt’s 10% obendrauf, wenn Ihr altes Modell eine Ölheizung war und Sie können sich 5% Energieberatungsprämie sichern, wenn Sie für Ihre Immobilie einen individuellen Sanierungsplan erstellen lassen.

Also: Am besten mal die alten Unterlagen checken, wie lange Ihr “Heizungs-Schätzchen” bei Ihnen schon für Wärme sorgt. Zu allen Fragen rund um die Fördermöglichkeiten und wie Sie diese am einfachsten beantragen können, beraten wir Sie gerne!

Übrigens: Die Förderung ist natürlich nicht auf “Ü30”-Modell beschränkt! Um Heizkosten zu sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, kann es oft auch schon nach 20 Jahren sinnvoll sein, einen alten Kessel zu tauschen. Spreche Sie uns am besten einfach an und wir gucken vor Ort gemeinsam!